Erwirken der Wasserrechtlichen Erlaubnis


Besonders bei Gebäuden, deren Kellergeschosse bis unter den Grundwasserspiegel reichen, muß die Baugrubenausbildung und -herstellung auf die Vorgaben der Wasserbehörde abgestellt werden, ohne deren Erlaubnis eine (Teil-)Baugenehmigung nicht erteilt wird. Aufgrund unserer ständigen Kontakte mit der Wasserbehörde im Rahmen der Bearbeitung von Anträgen dieser Art, haben wir einen guten Überblick über die aktuelle Genehmigungspraxis.