Betriebsbeauftragter bei Grundwasserhaltungen


Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erteilt die wasserrechtliche Erlaubnis zur Betreibung von Grundwasserhaltungen zunehmend mit der Auflage, dass ein Sachverständiger die Erfüllung der umfangreichen Auflagen der Erlaubnis als "Betriebsbeauftragter" steuert.