Altlastenbegutachtung


Sofern Boden oder Grundwasser eines Grundstücks belastet sind, ergeben sich aus der Umweltgesetzgebung zusätzliche Forderungen an die Bauherrschaft. Die hierbei entstehenden, eventuell nicht unerheblichen Kosten und Terminverzögerungen können nach unserer Erfahrung ggf. durch eine Abstimmung der gründungs- und umwelttechnischen Maßnahmen reduziert werden. Derlei Fragestellungen bearbeiten wir daher im Verbund mit erfahrenen Labors aus dem Umweltsektor und erstellen in Abstimmung mit der Behörde die erforderlichen Sanierungskonzepte.